Die Förderschule "Johann Amos Comenius" der Stiftung Herrnhuter Diakonie ist eine genehmigte Ersatzschule. Gemäß dem „Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft“ hat die Schule die Aufgabe, neben den öffentlichen Schulen an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben eigenverantwortlich mitzuwirken. Die staatliche Aufsicht über den Schulbetrieb wird von der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Bautzen wahrgenommen. Die laufenden Personal- und Sachkosten trägt das Land Sachsen.
Gemäß den vorhandenen Vorschriften ist die Schule in ihren Bildungs- und Erziehungszielen sowie ihren wesentlichen Lehrgegenständen den im Freistaat Sachsen existierenden öffentlichen Schulen dieses Typs gleichwertig. Gleiches trifft für die wissenschaftliche Ausbildung ihrer Lehrkräfte sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Stellung zu.
Als Grundlage für die Unterrichtsarbeit dient der sächsische Lehrplan für Schulen für geistig Behinderte. Schülerstundentafel, Klassenstrukturierung, Mindest- bzw. Höchstschülerzahlen pro Jahrgang/Klasse richten sich in vollem Umfang nach den entsprechenden Organisationserlassen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, Dresden. Die Schule wird mit bis zu 12 Klassen in den Klassenstufen Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe geführt. Die Schülerstärke pro Klasse liegt bei durchschnittlich 8 Schülern.
Die Verweildauer der einzelnen Kinder bzw. Jugendlichen in einer der 4 Klassenstufen beträgt drei Jahre, die Gesamtschulzeit damit mindestens 12 Jahre. Darüber hinaus kann aus pädagogischen Erwägungen heraus die Schulzeit verlängert werden. Entsprechende Anträge müssen von den Eltern ausgehen. Entscheidungen über Schulzeitverlängerungen trifft das Regionalschulamt.
Unsere Förderschule für geistig Behinderte wird, wie alle derartigen Schulen in Sachsen, als Ganztagsschule geführt. Die tägliche Unterrichtszeit liegt zwischen 8.15 Uhr und 15.30 Uhr.

